Allgemeine Geschäftsbedingungen der Berliner Stoffdruckerei GmbH i.I. Fahnenmanufaktur


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen betreffend Lieferungen und Leistungen, die die Berliner Stoffdruckerei GmbH Fahnenmanufaktur i.I.(nachfolgend: „BEST“) mit Kunden abschließt, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

1.2. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden wir den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

1.3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Angebote, Auftragserteilung und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote von BEST sind freibleibend und unverbindlich. Die von BEST zur Erledigung des Auftrags angefertigten Dateien oder sonstigen Gestaltungsvorlagen (Entwürfe, Grafiken und Korrekturabzüge), sind und bleiben unser Eigentum, auch wenn wir diese dem Kunden – auch in elektronischer Form – überlassen haben. Mit der Überlassung ist ohne ausdrückliche Erklärung auch keine Aufgabe unserer Urheberrechte verbunden. Sie dürfen nur im Einvernehmen mit der BEST verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden.  Die Weitergabe von durch uns zur Verfügung gestellten Entwürfen, Grafiken und Korrekturabzügen ohne unsere Zustimmung an andere berechtigt uns, die Erstellungskosten zu berechnen. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller hierfür einen Kostenanteil bezahlt hat.

2.2. In der Auftragsbestätigung sind die zu erbringenden Leistungen konkret bezeichnet und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin angegeben. Mit Erhalt und Annahme eines Auftrages wird gleichzeitig, zwecks schnellstmöglicher Lieferung, die Herstellung eingeleitet. Änderungswünsche sind nur gegen Erstattung der bis dahin anfallenden Kosten möglich.

2.3. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von BEST oder durch die sofortige Ausführung der Bestellung zustande.

2.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen BEST und dem Kunden zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag oder in einem Änderungsvertrag schriftlich niederzulegen. Eine Aufhebung oder Änderung gilt nur für den jeweiligen Vertragsschluss.

3. Leistungen von  BEST
3.1. Der Leistungsumfang von BEST bestimmt sich nach der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Bei der Erzeugung von Produkten nach Vorlagen des Kunden wird BEST diese so gut wie möglich reproduzieren. Unwesentliche Abweichungen in Farbe und Darstellung, die durch die technischen Möglichkeiten des Textildruckes und dem unterschiedlichen Farbeindruck auf verschiedenen Materialien bedingt sind, behält sich BEST vor. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar. Das gilt auch für Druckmuster im Vergleich zur Serienanfertigung.

3.2. Die Angaben von BEST zu ihren Produkten, insbesondere die in Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Beschreibungen oder Zeichnungen, die im Angebot oder der Auftragsbestätigung gemacht werden, dienen nur der Kennzeichnung der Ware und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich von BEST als verbindlich bezeichnet sind. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet werden, sind branchenübliche Abweichungen (Fabrikationstoleranzen) zulässig.

3.3. Die Beschaffenheit der Ware beschreibt BEST ausschließlich in ihren Angeboten, Auftragsbestätigungen und den dazugehörigen Unterlagen, ohne dass hierdurch eine Garantie übernommen wird. Garantien bedürfen der Schriftform und werden ausdrücklich als solche bezeichnet.
 
3.4. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 %, mindestens jedoch ein Stück, sind drucktechnisch bedingt und werden vom Besteller akzeptiert.

4. Lieferfrist und Lieferverzug
4.1. Lieferfristen und Liefertermine werden individuell vereinbart und von uns nach bestem Wissen angegeben. Sie stellen, ausgehend vom üblichen Produktionsablauf, annähernde Angaben dar. Der Kunde  kann 3 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins eine angemessene Nachfrist setzen. Schadenersatzansprüche aus dem Lieferverzug kann der Kunde nur dann stellen, wenn uns vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann .

4.2. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von ihm zu beschaffender und BEST zur Bearbeitung zur Verfügung zu stellender Grundmaterialien sowie Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc., voraus. Weiterhin verlängern sich Lieferfristen und –termine um denjenigen Zeitraum, um den sich der Kunde mit einer vereinbarten Anzahlung oder der Stellung eines Akkreditivs in Verzug befindet .

4.3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Weiterhin verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang in Fällen höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, auf die BEST keinen Einfluss hat und die eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen und behördliche Maßnahmen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände höherer Gewalt bei den Vorlieferanten von BEST auftreten .

4.4. Ist bei einem Leistungshindernis aus den in Ziffer 4.2 und 4.3 genannten Gründen ein Ende der Behinderung nicht abzusehen, ist BEST zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt .

4.5. Bei der Verwendung von internationalen Handelsklauseln gelten die Incoterms in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.

4.6. BEST ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind .

5. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
5.1. Sofern andere Vereinbarungen nicht getroffen sind, erfolgt die Lieferung grundsätzlich ab Fabrik, wo auch der Erfüllungsort ist, ausschließlich Verpackung. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist BEST berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Das Transportrisiko trägt der Kunde.

5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet bzw. eine Abnahme verweigert, trägt er ebenfalls die Gefahr eines zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware.

5.3. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, bei Sonderanfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10?% anzuerkennen. Maßabweichungen in Breite und Länge von +/- 5 % sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt unvermeidbar und stellen daher ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar.

5.4. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht ab, so kommt er in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, kann BEST ihm eine Nachfrist von acht Tagen setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

6. Preise
6.1. Alle Preisangaben in den Angeboten, Prospekten und Katalogen sind freibleibend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich ohne die gesetzliche Umsatzsteuer (USt.) / Mehrwertsteuer (MwSt.).

6.2. Beim Versendungskauf (Ziff. 5.1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Fabrik und die Kosten einer ggf vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

6.3. Lieferungen und Leistungen von BEST erfolgen auf der Grundlage des jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preises von BEST. Sollten zwischen dem Tag der Auftragsbestätigung und der Lieferung, auch bei Abrufaufträgen, Kostenerhöhungen hinsichtlich der Material-, Energie- und Lohnkosten eintreten und führen diese zu einer Änderung der Einkaufspreise oder der Selbstkosten von BEST, ist BEST berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. BEST teilt dem Kunden den angepassten Preis unverzüglich mit. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung von dem noch nicht durchgeführten Teil des Auftrages zurückzutreten, es sei denn, dass BEST ihm innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rücktrittserklärung die Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Preis bestätigt.

7. Zahlungsbedingungen
7.1. Alle Rechnungen sind in Euro ausgewiesen und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Abnahme der Ware ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. BEST ist ggf. berechtigt, eine Anzahlung des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung .

7.2. Bei einer Erstbestellung ist bar zu zahlen oder per Vorkasse vor Lieferung der Ware.

7.3. BEST behält sich vor, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung zu verlangen, wenn nach Vertragsschluss begründete und erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen oder Umstände bekannt werden, durch die die Forderung gefährdet wird. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung geleistet, ist BEST berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

7.4. Bei Lieferung in das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft hat der Kunde seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben sowie BEST alle zum Nachweis einer etwa steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung erforderlichen Unterlagen zu überlassen (Belege, Empfangsbestätigungen etc.). Für den Fall, dass BEST aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden mit einer Umsatzsteuernachzahlung belastet wird, ist BEST berechtigt, diesen Betrag dem Kunden weiterzubelasten. Beruht die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben auf einem Verschulden des Kunden, ist dieser BEST zum Ersatz des hieraus resultierenden Schadens verpflichtet.

7.5. Bei Überschreitung der unter Ziffer 5.1 bezeichneten Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. BEST behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der BEST auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

7.6. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

8.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.4. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

8.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

8.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 7.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

8.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

8.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9. Haftung
9.1. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem BEST  erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Kunde keine weiteren Rechte herleiten.

9.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Erkennbare Mängel sind schriftlich innerhalb von 7 Tagen, versteckte Mängel sind schriftlich unverzüglich nach Feststellung, mitzuteilen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

9.3. Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung der Ware, wird nach unserer Wahl der Mangel beseitigt oder, gegen Rückgabe des beanstandeten Liefergegenstandes, Ersatz geleistet. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.

9.4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fahnen einem natürlichen Verschleiß unterliegen und das Haltbarkeit und Zustand der Fahnen entscheidend von der ordnungsgemäßen Handhabung und Pflege abhängen. Wir verweisen auf unsere Hinweise zur Fahnenpflege (www.flag.de/service/waesche-und-reparatur) . Wir haften nicht für Beschädigungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise ergeben.

9.5. § 478 BGB bleibt durch die Absätze 8.3 – 8.4 unberührt.

9.6. Werden die Betriebs- und Wartungshinweise von BEST vom Kunden nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe durch unqualifiziertes Personal vorgenommen, so entfällt die Haftung von BEST für Mängel insoweit, als die Mängel hierdurch entstanden sind. Liegt ein Mangel vor und ist einer der vorstehenden Fälle gegeben, hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel nicht durch eine der vorstehenden Voraussetzungen hervorgerufen wurde.

9.7. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. BEST haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ebenso wenig für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

9.8. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.9. Soweit die Haftung von BEST ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BEST.

10. Verjährung
10.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.Das Recht auf Rücktritt und Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
10.2. Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich der §§ 438 Nr. 2, 479 BGB ein Jahr. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Ziffer 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Fertigung nach Anweisung des Kunden
11.1. Bei Fertigung nach Kundenzeichnungen, Mustern und sonstigen Anweisungen des Kunden übernimmt BEST für die Funktionstauglichkeit des Produktes und für sonstige Mängel, soweit diese Umstände auf den Anweisungen des Kunden beruhen, keine Gewähr und Haftung.

11.2. Der Kunde übernimmt gegenüber BEST die Gewähr, dass die Herstellung und Lieferung der nach seinen Anweisungen gefertigten Ware keine Urheber-, Warenzeichen- und sonstige Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde hat BEST die durch die Geltendmachung von Schutzrechten etwaig entstehenden Schäden zu ersetzen und BEST von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Schutzrechtsverletzung freizustellen, es sei denn, dass die Schutzrechtsverletzung lediglich in dem von BEST angewendeten Herstellungsverfahren liegt.

11.3. Der Kunde stellt BEST von etwaigen Ansprüchen Dritter, auch aus Produkthaftung, wegen Schäden frei, die durch nach Anweisung des Kunden gefertigte Ware entstehen, es sei denn, dass BEST den Schaden vertreten muss.

12. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht
12.1. Erfüllungsort sowohl für die Lieferung als auch für die Zahlung ist Berlin.

12.2. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten über die Gültigkeit, Entstehung und Beendigung der einzelnen Verträge zwischen dem Kunden und BEST sowie über sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen und dieser AGB´s ist Berlin. BEST kann daneben auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage erheben.

12.3. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer 8 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

13. Schlussbestimmungen
13.1. Erklärungen und Anzeigen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Ergänzungen und/oder Änderungen oder die Aufhebung des einzelnen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

13.2. Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass BEST die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichert.

13.3. Sollte eine Bestimmung in dem zwischen dem Kunden und BEST abgeschlossenen Vertrag oder in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten.

Stand: 18/09/2013